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Wissenswertes2022-01-18T14:38:53+01:00

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Wald & Jagd

Angesichts des zu erwartenden Klimawandels ist der Waldumbau hin zu stabilen, vitalen, vielfältigen und klimatoleranten Mischwäldern eine große Aufgabe für alle Waldbesitzer. Dabei kommt der Jagd eine tragende Rolle zu.

Vegetationsgutachten

Dreijährige Abschussplanung Rehwild
Nach dem Jagdgesetz hat sich die Abschussplanung vorrangig am „Zustand der Waldvegetation“, also an der Verbiss-Situation, zu orientieren. Alle drei Jahre wird dazu durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) der Zustand der Waldverjüngung erhoben.
Bringen Sie sich als Waldbesitzer ein! Sprechen Sie mit Ihrer Jagdvorstandschaft und unterstützen Sie diese bei Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Die Vertreter der Jagdgenossenschaften und die Jäger haben die verantwortungsvolle Aufgabe auf Grundlage des Vegetationsgutachtens, gemeinsam einen gesetzeskonformen Abschussplanvorschlag zu erstellen.
Der vorgelegte Abschussplanvorschlag wird dann im Rahmen von Hegegemeinschafts-versammlungen zwischen Behörden und Beteiligten diskutiert. Der Forstbehörde wird hier nochmals Gelegenheit gegeben, die aktuelle Verbiss-Situation in der Hegegemeinschaft und in den Jagdrevieren darzulegen. Abschließend wird der ggf. geänderte Plan unter Einbeziehung des Jagdbeirats von der Unteren Jagdbehörde genehmigt.
Dem ursprünglichen Vorschlag von Jagdvorstand und Jäger kommt gerade in den „grünen Hegegemeinschaften“ erhebliche Bedeutung zu. Die Hürden für ein behördliches Einschreiten sind hier eher hoch.

Jagdpachtvertrag (Rosenheimer Modell)

Eine Empfehlung zur Gestaltung von Jagdpachtverträgen nach dem Grundsatz „Wald vor Wild“

Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild ist laut Bayerischem Jagdgesetz möglichst zu vermeiden. Insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.

Auch die Aufgaben und Pflichten der Jagdgenossenschaften gewinnen an Bedeutung. Die Jagdgenossenschaft ist die Gemeinschaft aller Grundeigentümer, die den gesetzlichen Auftrag hat, u. a. für die Sicherstellung der berichtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden zu sorgen. Das Recht der Jagdausübung ist i.d.R. an einen Jagdpächter verpachtet. Die Jagdausübung unterliegt der behördlichen Aufsicht, die von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt wahrgenommen wird.

Der Lebensraum für unser Wild ist hauptsächlich der Wald. Das Wild ist also Bestandteil des Waldes. Wald muss vor Wild gehen, so wie es auch vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde. Dies bedeutet, dass jede Jagdgenossenschaft eine sehr große Verantwortung hat, denn mit der Lebensgrundlage „Wald“ schaut es vielerorts nicht zum Besten aus. So liegt es insbesondere auch in den Händen der Jagdgenossen, für eine Wildregulierung zu sorgen, bei der sich der Wildbestand zum Wald verträglich gestaltet. Eine entscheidende Hilfe für das Einpendeln eines solchen Gleichgewichts ist das Vegetationsgutachten, das über den Verjüngungszustand unserer Wälder Auskunft gibt. Bei der Umsetzung der Forderungen aus dem Vegetationsgutachten nehmen die Jagdgenossenschaft und der Jagdbeirat beim Landratsamt eine wichtige Position ein. Vor allem bei der Durchsetzung eines waldverträglichen Wildverbisses innerhalb der einzelnen Reviere trägt die Jagdgenossenschaft eine hohe Verantwortung.

Jagdgenossenschaft, Jagdbeirat, Jagdbehörde und Jagdpächter tragen durch ihre gemeinsame Arbeit dazu bei, dass der Wald seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann. Für die Waldbesitzer und Jäger des Landkreises Rosenheim war es ein Anliegen, einen gangbaren Weg zu finden, der mithilft, den Wald in seiner Vielfältigkeit zu erhalten. Das Ergebnis ist das sog. „Rosenheimer Modell“. Ziel dieses Modells ist es, die Waldschäden auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Dazu dienen insbesondere die vereinbarten Entschädigungssätze für Wildschäden. Sie geben dem einzelnen Waldbesitzer die Möglichkeit, den auf seiner Parzelle eingetretenen Wildschaden ohne langwierige Feststellungs- und Schlichtungsverfahren sofort und direkt beim Jagdpächter einzufordern.

Die hier gefundene Regelung gehört in jeden Pachtvertrag. Auch dafür ist die Jagdgenossenschaft verantwortlich.

Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen

Weiserflächen sind ein einfaches Mittel, um zu erkennen und zu verdeutlichen, wie sich die Waldverjüngung vor Ort entwickelt und wie sie durch Schalenwildverbiss, andere Pflanzenfresser, die Wuchspotenziale des Standortes oder durch unterschiedliche Konkurrenzkraft der Pflanzen beeinflusst wird. Sie bestehen aus einer gezäunten Fläche – dem Weiserzaun – und einer benachbarten, ungeschützten Vergleichsfläche. Weiserflächen können dazu beitragen, die Diskussion zwischen Waldbesitzern, Jagdgenossenschaften und Jägern zu versachlichen und zu einem partnerschaftlichen Dialog zu führen. Das Merkblatt dient als Hilfe, um Weiserflächen richtig anzulegen und die dort festgestellten Veränderungen interpretieren zu können.

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