Nach § 34 b EStG ist es möglich, für Käferholz ermäßigte Einkommensteuersätze zu erhalten. Hierfür ist eine Meldung für Kalamitätsnutzungen bei dem zuständigen Finanzamt notwendig. Formblätter und Informationen erhalten Sie vom Finanzamt.
benny2020-11-24T13:56:30+01:00