Borkenkäfer-Gefahr!
WICHTIG: Über den Herbst/Winter das restliche Käferholz aufarbeiten
Einladung
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WBV - Nr. IV/2017 [weiterlesen]
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Ermäßigte Steuersätze für Käferholz
News vom 13.12.2015Nach § 34 b EStG ist es möglich, für Käferholz ermäßigte Einkommensteuersätze zu erhalten. Hierfür ist eine Meldung für Kalamitätsnutzungen bei dem zuständigen Finanzamt notwendig. Formblätter und Informationen erhalten Sie vom Finanzamt.
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